Verhalten bei Verdacht auf Covid-19-Infektion

Covid-19-AG-SchnellTest verfügbar

 

Es werden die COVID-19-AG-SchnellTests der Firma „nal von minden“ verwendet. Bedenken Sie, dass die Durchführung dieser Tests zugelassen ist bei Bestehenden von mindestens einem klinischen KrankheitsSymptom.

Eine Durchführung dieser Tests ohne Symptomatik bedeutet eine Verwendung der Tests außerhalb des zugelassenen, erprobten und mit wissenschaftlichen Studien belegten Anwendungsbereichs (off-label-use).

Verdacht auf virale COVID-19 –bzw. Influenza A/B- Infektion

 

Verdacht einer viralen Infektion mit COVID-19 bzw. Influenza A/B bzw. einer bakteriellen Lungen-Infektion besteht, wenn Sie mindestens eins der folgenden Symptome haben:

„Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit“

Für das COVID-19-Virus wird ein Verlust des Geruchs- bzw. Geschmacksinns als typisch beschrieben.

 

Vorgehen bei Verdacht auf COVID-19-Infektion

 

  • Durchführung in der PrivatOrdination !

 

Ab 10. Jänner 2021 stehen der COVID-19-AG-SchnellTest (NAL von minden) und Influenza A/B-SchnellTest (ClearTest Diagnostik) für Sie zur Verfügung und sind über den Webshop buchbar. (LINK)

Rechnen Sie mit einem Zeit-Aufwand für sich von 30 Minuten für

  • Daten-Erfassung
  • Anamnese-Erhebung
  • TemperaturMessung und
  • TestDurchführung.
  • Danach kennen wir Ihr TestErgebnis.

Bedenken Sie, dass bei positivem COIVD-19-SchnellTest-Ergebnis eine PCR-Testung erforderlich und vorgeschrieben ist ! Diese ist unmittelbar und in Folge durch Kontaktierung der Nummer 1450 durchzuführen.

Anschließend wird die TestDurchführung als auch das SchnellTest-Ergebnis entsprechend dokumentiert und elektronisch oder postalisch eingeschrieben an Sie übermittelt.

  • Nützung öffentlicher, kosten-freier Möglichkeiten

 

Rufen Sie zur Testung die Telefonnummer 1450 und melden Sie sich für eine Krankmeldung, medizinische Beratung, die Durchführung eines PCR-Tests zur Abklärung der viralen Schnell-Diagnostik!